Kleingärtner werden ist nicht schwer, Kleingärtner sein dagegen sehr.
Nun, ganz so extrem muss man das nicht sehen. Es genügt völlig, sich an die Regeln zu halten. Sie lassen einem genügend Freiraum.
Dabei ist es nicht unbedingt einmal ein Problem, wenn man nicht von vornherein den berühmten "grünen Daumen" mitbringt. Vielmehr muss man sich darüber im klaren sein, dass man sich in eine Gemeinschaft einfügen muss und seiner Individualität nicht in allen Richtungen gleichermaßen freien Lauf lassen kann. Aber keine Angst! Es wird nur der Rahmen abgesteckt, in dem man sich bewegen kann. Eine Gängelung erfolgt nicht. Wir haben schließlich eine Demokratie und weder eine Anarchie noch eine Diktatur. Einige Leute vergessen das leider immer wieder.
dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
Kein Kleingarten ist
ein Garten, der zwar die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, aber vom Eigentümer oder einem seiner Familienangehörigen im Sinne des § 8 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes genutzt wird (Eigentümergarten);
ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);
ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen ist (Arbeitnehmergarten);
ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen;
ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland).
Wie übernehme ich einen Kleingarten?
1. Wo möchten Sie einen Kleingarten haben? (Standorte)
Den entsprechenden Kleingärtnerverein anrufen und fragen, ob dort Gärten frei sind.Mit dem Vereinsvorsitzenden einen Termin machen und den Garten besichtigen.Gefällt Ihnen der Garten? Wenn ja, wer sind Ihre Nachbarn? Sprechen Sie mit Ihnen.
2. Was kostet der Garten?
Wenn Sie einen Garten pachten möchten, werden Sie Mitglied im Verein.Zum Vereinsbeitritt gehört: eine einmalige Aufnahmegebühr, jährlicher Vereins- inklusive Verbandsbeitrag, Unfallversicherung (freiwillig).Zur Übernahme eines Gartens gehört: Einmalige Abstandszahlung für Laube und Garten an den Vorpächter. Der Preis richtet sich nach Größe und Zustand des Gartens und der Laube und wird durch Bewerter des Verbandes ermittelt. Sie können manchmal mit dem Vorpächter verhandeln und vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Sie den Garten später wieder aufgeben, erhalten Sie einen durch erneute Bewertung ermittelten Preis vom Nachpächter. Die jährliche Pacht ist lokal/regional unterschiedlich und durch das Bundeskleingartengesetz begrenzt. Feuer, Einbruch- und Diebstahlversicherung sind zwingend notwendig.Im ersten Jahr haben Sie als Folge der Gartenübernahme die höchsten Kosten. In den Jahren danach sind es dann in Abhängigkeit vom Zustand und Nutzung von Garten und Laube weniger.
Einschränkungen bei der Nutzung
Bei aller Begeisterung für einen Kleingarten sollte nicht vergessen werden, dass die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund steht. Insbesondere KGA deren Grundstücke privaten Verpächtern gehören, können sehr schnell in Bedrängnis geraten, wenn zu viele Mitglieder reine Erholungsgärten anlegen. Weil für Erholungsgrundstücke ein Mehrfaches an Pacht verlangt werden kann, werden natürlich Begehrlichkeiten geweckt. Private aber auch manchmal kommunale Verpächter nutzen darum in verstärktem Maße jede sich bietende Möglichkeit zur Erhöhung ihrer Pachteinkünfte. Bei zu geringer kleingärtnerischer Nutzung haben sie vor Gericht tatsächlich große Chancen. Die Drittelteilung zu etwa gleich großen Anteilen an Obst-/Gemüseanbau, Erholungsfläche/Rasen und bebauter/versiegelter Fläche ist ein probates Mittel, solchen Bestrebungen entgegenzuwirken. Wer sich von Anfang an darauf einstellt, wird keine Probleme haben, wenn die Vereine und Verbände in absehbarer Zeit strenger auf die Einhaltung dieser Prämissen achten müssen. In einigen Vereinen (mit privaten Verpächtern) soll dies schon recht streng gehandhabt werden. Dies ist aber keine Schikane der Vereinsvorstände, sondern eine reine Verteidigungsmaßnahme um o.g. Bestrebungen keine Nahrung zu geben.
Ein Verein ist eine Gemeinschaft
Wenn Sie Mitglied in einem Kleingartenverein geworden sind, dann können Sie aber nicht alles tun was Sie wollen, denn Sie befinden sich ein einer Gemeinschaft. Dazu gehört nicht nur eine gewisse Rücksichtnahme auf Ihren Nachbarn. Sie sind Teil dieser Gemeinschaft. Das ist wie bei einer komplizierten Maschine. Jedes Teil muss seinen Anteil leisten, sonst funktioniert die ganze Sache nicht. Sie müssen sich also selbst in den Verein einbringen, denn davon lebt er. Wer sich nicht auf dem Rücken der anderen Mitglieder ausruht, der findet schnell seinen Platz in der Gemeinschaft, und merkt was ihm am meisten liegt und Spaß macht. Das kann als Vorstandsmitglied, Mitglied einer Kommission, im Festausschuß oder bei Arbeitseinsätzen sein. Selbst wenn man nur dann anpackt, wenn der Vorstand eine bestimmte Hilfe benötigt, trägt man dazu bei, seinen Verein zu stärken. Das ist auch bitter nötig; denn, so ein Verein ist wie eine paradiesische Insel in der tosenden Brandung. Es gibt viele Aasgeier, die die "nutzlosen" Kleingärtner (denn an ihnen kann man nicht viel verdienen) gern verscheuchen würden, damit sie auch noch das letzte bisschen Natur in Form von Geld in ihre Taschen stopfen können. In einem Kleingartenverein kann man das ganze idiotische Neid- und Egogehabe abstreifen und befreit durchatmen. Deshalb ist es um so wichtiger, dass jeder wenigstens versucht, seine persönlichen Interessen denen der anderen Mitglieder gleichzustellen.
Ohne Regeln geht es nicht
Im Kleingartenverein hat man mit einigen Vorschriften und Gesetzen zu tun. Auch der Staat, das Land, der Landesverband und der Verein haben Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse an die man sich halten muss. Keine Angst, Sie brauchen nicht das BGB auswendig lernen. Die für das Kleingartenwesen gültigen Gesetze sind weniger umfangreich als die Straßenverkehrsordnung. Nicht der "böse Vorstand" ist schuld, wenn mal wieder ein wenig strenger auf die Einhaltung von Vorschriften geachtet werden muss, sondern diejenigen Gartenfreunde, die sich nicht oder nicht in ausreichendem Maße an die Normen halten. Für alle baulichen Veränderungen gilt, vorher die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen. Oder was haben Sie davon, wenn in Ihrem Garten ein 10 m³-Regenwasserbehälter steht und Sie ihn nicht benutzen dürfen? Was nützt es, wenn Sie hinter der Laube jede Menge Obst und Gemüse haben, die Kontrolleure von Bezirksamt, Grünflächenamt oder welchem Amt auch immer aber nur vom Weg vor der Parzelle die Anpflanzungen sehen? Wenn von dort nur Gras und Koniferen zu sehen sind, ist das ein dicker Minuspunkt, so viel Mühe man sich auch gegeben hat. Diesen Umstand kann man sicherlich abschwächen, wenn der Vorstand, der inzwischen vom Amt ein bitterböses Schreiben erhalten hat, eine Gartenbegehung durchführt und man ihm beweisen kann, dass doch eine kleingärtnerische Nutzung vorliegt. Aber trotzdem bleibt immer ein kleiner Schatten in der Erinnerung der Beamten zurück. Wollen wir den Status einer Kleingartenanlage behalten, müssen wir uns an die Regeln halten. Im übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten aus der jeweiligen gültigen Satzung. Es ist wirklich nicht schwer Grenzen zu erkennen und zu respektieren! Wer allerdings nur auf sein persönliches Wohlergehen fixiert ist, der sollte besser ein Wochenendgrundstück anmieten. Verein bedeutet eben auch seine eigenen Interessen in die Reihe der anderen Mitglieder einzuordnen.
Laufende Kosten
Beispiel: Eine Kleingartenparzelle ist 400 m2 groß. Es werden in einem Jahr 20 m3 Wasser und 300 kWh Strom verbraucht.
Pacht
400 m2 x 0,25 €/m2
100,00 €
Mitgliedsbeitrag / Verein Erstmitglied 30,00 € Ehe/Lebenspartner* 10,00 €
40,00 €
Beitrag Stadtverband
12,90 €
12,90 €
Beiträge an den Bezirksverband/Landesverband
22,80 €
22,80 €
Frauenbeitrag* Landesverband u. Stadtverband
3,00 €
3,00 €
Wasser
20 m3 x 1,58 €/m3
31,60 €
Strom
300 kWh x 0,21 €/kWh
63,00 €
Gesamtkosten
273,30 €
In diesem Beispiel kostet der Unterhalt der Parzelle also 273,30 € im Jahr. Hinzu kommen Kosten für Reparaturen an Laube und Zäunen und für die Pflanzen und den Samen sowie (Natur-)Dünger, Gartengeräte usw.
*(Hinzu kommen evt.Kosten für den Ehe/Lebenspartner). Die verwendeten Zahlen treffen auf unseren Verein im Stadtgebiet Herne-Wanne zu, (Stand 2010). In anderen Bundesländern können die Preise stark abweichen. Insbesondere der Vereins- und der Verbandsbeitrag können ganz anders ausfallen.
KOSTENRECHNER:
Bepflanzung und Pflege
Nun wollen Sie sicherlich auch pflanzen und ernten. Wenn Sie noch keine einschlägigen Erfahrungen haben, hilft Ihnen die Fachliteratur weiter. Es gibt eine ganze Reihe an Büchern, die mehr oder weniger nützlich sind. Ein Schwatz mit dem erfahrenen Nachbarn bringt auch eine Menge Wissen. Schließlich gibt es noch den Gartenfachberater. Der hat meistens tiefergreifende Kenntnisse und kann neben praktischen Hinweisen auch spezielle Probleme lösen helfen. Insbesondere beim schwierigen Thema "Obstbaumschnitt" und aller anfallenden monatlichen Gartenarbeiten ist der Gartenfachberater immer wieder ein exzellenter Gesprächspartner und Ratgeber. Auch hier begegnen uns wieder Normen. In der Anlage zum Pachtvertrag haben Sie eine Gartenordnung erhalten. Aus dieser können Sie ersehen, welche Höhe Hecken haben dürfen, wie viel Nadelgehölze toleriert werden und ähnliche Dinge. Es ist nicht schwer, sich daran zu halten. Um sich einen Überblick über die Wirkung verschiedener Gestaltungsvarianten zu machen, hilft sicherlich ein Gartenplanungsprogramm.
Grundwissen für Garten-Neulinge erhalten Sie hier.